Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
für Spiel Miet Morich

1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten 
für die Vermietung von Spielzeugen, 
Fahrzeugen und dem Anhänger durch die Firma Spiel Miet Morich, 

mit Sitz in Walkenried, im Rahmen der mobilen Spielzeugvermietung. 

Die Vermietung richtet sich an Privatpersonen und sonstigen Institution. 

Mit der Buchung der Mietobjekte erkennt der Mieter diese AGB an. 

2. Vertragsabschluss:
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Buchungsanfrage an 
Spiel Miet Morich sendet und diese von ihm bestätigt wird. 
Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, 
die im Mietvertrag angebenden Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

3. Mietgegenstände:
Spiel Miet Morich bietet verschiedene Spiele und Fahrzeuge inkl. Anhänger 

zur Miete an, die sowohl für Kinder und auch Erwachsene geeignet sind. 
Eine detaillierte Übersicht der verfügbaren Mietgegenstände 
ist auf der Homepage zu finden. Die gemieteten Gegenstände und der Anhänger verbleiben während der bestätigten Mietdauer beim Mieter.
Eine Weitergabe oder Weitervermietung der Mietgegenstände ist untersagt.
Der Anhänger darf nicht für den privaten Gebrauch verwendet werden. 
(z.B. Möbeltransport, Lebensmittel holen, etc.) 

4. Mietzeitraum/Mietdauer:
Der Mietzeitraum beginnt mit der Abholung des Spielzeugs 
und endet mit der Rückgabe. Die Mietdauer wird im Vertrag individuell festgelegt.
Änderungen der Mietdauer sind nur nach Rücksprache und 
schriftlicher Bestätigung von Spiel Miet Morich möglich. 


5. Preise/Kaution/Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die Mietgegenstände sind auf der Homepage angegeben. 
Zahlungen sind spätestens 24 Stunden vor der Übergabe der Mietgegenstände fällig. 
Spiel Miet Morich berechnet eine Kaution in Höhe von 100€ für Anhänger und dessen Inhalt. Diese ist in bar zu entrichten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe 
schnellstmöglich zurückgezahlt. 

Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung und Barzahlung. 
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  
 

6. Abholung und Rückgabe:
Wenn nicht anders vereinbart, werden Anhänger und 
Spielzeug vom Mieter abgeholt. Innerhalb eines Radius von 20 Km ab 37445 Walkenried/Wieda ist die Lieferung kostenlos. Ab KM 21 ist die Lieferung gegen Aufpreis möglich. 
Die Abholung der gemieteten Spielsachen und dem Anhänger 
erfolgt am vereinbarten Standort. Der Anhänger wird in 
betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Mieter prüft den Anhänger bei 
Übernahme auf Mängel. Schäden, die zum Zeitpunkt der 
Rückgabe festgestellt werden, fallen in die Verantwortung des Mieters, 
sofern sie nicht beim Übernehmen dokumentiert werden. Andernfalls gilt 
der Anhänger als mängelfrei angenommen. Der Mieter verpflichtet sich, 
die Mietgegenstände in sauberem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 
Bei Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände behält sich 
Spiel Miet Morich das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. 

 

7. Stornierung:
Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem 
vereinbarten Abholtermin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder 
Nichterscheinen behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor, 
die vollständigen Mietkosten zu berechnen.

 

8. Haftung/Versicherung:
Spiel Miet Morich haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße 
Nutzung der Mietgegenstände entstehen. 

Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht und Sicherheit 
der Nutzer während der Mietdauer. Der Mieter haftet für alle Schäden, 
die während der Mietdauer an den Gegenständen entstehen. 

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger und dessen Inhalt 
während der Mietdauert gegen alle Risiken (Diebstahl, Beschädigungen, Unfall) 
ausreichend zu versichern. Im Falle eines Unfalls oder Schadens 
hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.  

 

Der Nachweis über die Versicherung ist auf Verlangen 
des Vermieters zu erbringen. Bei Verlust oder Beschädigungen 
behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor, die Wiederbeschaffungskosten 
dem Mieter in Rechnung zu stellen.



9. Unfall und Schadensmeldung:
a) Bei einem Unfall, der den Anhänger betrifft, 
ist der Mieter verpflichtet, 
sofort die Polizei zu verständigen und eine Schadensmeldung auszufüllen.

b) Der Mieter hat dem Vermieter innerhalb von 
24 Stunden nach dem Unfall alle relevanten Informationen 
sowie Schadensmeldung vorzulegen.

c) Die Kosten für Schäden, die nicht durch die 
Versicherung abgedeckt sind, trägt der Mieter in vollem Umfang. 

 

10. Datenschutz:
Der Vermieter verpflichtet sich, die Daten des Mieters vertraulich 
zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der geltenden
 Datenschutzgesetze. Ihre Daten werden ausschließlich 
zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Mietvertrag verwendet. 
 

 

11. Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand 
der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder 
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

12. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, 
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Stand: März 2025

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